Was sind Werbungskosten?
Nach § 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Das heißt u. a., dass die Ausgaben mit den Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen müssen. (Zum Fall: Abo für Pay-TV bzw. Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten unten im Text.)