Geplante Gesetzesänderungen im Bereich der Umsatzsteuer.
Nach dem Gesetzentwurf zu einem sog. Jahressteuergesetz 2019 sind nebeneinkommensteuerlichen Regelungen (siehe hierzu Nr. 4) auch umsatzsteuerliche Änderungen geplant.
Die Regelungen enthalten insbesondere zwingend notwendige Anpassungen an das EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Relativ zeitnah, d. h. am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, sollen z. B. folgende Änderungen in Kraft treten: