Gesellschaftereinlage
Für den Fall, dass der Gesellschafter „seiner“ Gesellschaft ein Darlehen gewährt oder ein bereits gewährtes Darlehen im Insolvenzverfahren „stehen lässt“, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass keine (nach träglichen) Anschaffungskosten vorliegen; der Ausfall der Darlehensforderung kann bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes nicht berücksichtigt werden.
In einem aktuellen Urteil
(Weitere Anmerkungen, Informationen und Beispiele finden Sie in unserem Informationsbrief 03/2019.)
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