Steuerliche Entlastung – für Familien – ab 2019 geplant
Die Bundesregierung
hat ein neues Familienentlastungsgesetz vorgelegt, das stufenweise ab dem Jahr 2019 Verbesserungen insbesondere beim Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie beim Grundfreibetrag vorsieht. Flankiert werden diese Maßnahmen durch tarifliche Entlastungen zum Ausgleich der „kalten Progression“. Ein Abbau des Solidaritätszuschlags ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Der Übersicht können die wichtigsten Änderungen entnommen werden: (Übersicht hierzu, siehe Informationsbrief 08/2018, Seite 3, Punkt 5.).
Ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Einkommen von 100.000 Euro hätte dann im Jahr 2019 eine steuerliche Entlastung gegenüber 2018 von 356 Euro und im Jahr 2020 von weiteren 388 Euro.
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