Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren Handlungen
Es kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt…
Frühzeitiges Eingreifen in steuerrelevante Prozesse kann sich auszahlen. Wir beraten Sie zu Fragen hinsichtlich:
• Schenkungs- und Erbschaftssteuer
• vorweggenommener Erbfolge
• Grundbesitz und Immobilien sowie
• Eigentums- und Vermögensübertragungen
In diesen strategischen Beratungen erhalten unsere Mandanten schnell die benötigten Informationen, damit Sie auf Basis größtmöglicher Sicherheit eine individuelle Entscheidung treffen können.
Zusätzlich bieten wir private Vermögens- und Liquiditätsplanungen.
Gerne übernehmen wir Ihre gesamte Buchhaltung von der Kontierung Ihrer Belege, der Erstellung der Finanzbuchhaltung bis hin zur Übermittlung Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen an die Finanzverwaltung. Sie erhalten von uns betriebswirtschaftliche Auswertungen, die Ihre Monats- oder Quartalsergebnisse dokumentieren.
Wir führen Ihre Lohnbuchhaltung und erledigen die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die jeweiligen Institutionen. Wir führen Ihre Anlagenbuchhaltung und unterstützen Sie bei der Fristenüberwachung und Steuerzahlungsterminen.
Als steuerberatende Leistungen fertigen wir Ihre privaten Steuererklärungen. Wir erstellen Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnungen bzw. Ihre Handels- und Steuerbilanzen sowie die betrieblichen Steuererklärungen. Wir erledigen die Vorbereitung, Begleitung und Abwicklung von Betriebsprüfungen. Außerdem unterstützen wir Sie bei Einspruchs- und Klageverfahren.
bieten wir Ihnen ein breites Leistungsspektrum – von der Erledigung des Tagesgeschäfts bis hin zur gestaltenden Steuerberatung.
Sie bei Ihren steuerlichen Pflichten optimal zu unterstützen. Dabei achten wir besonders auf die Reduzierung Ihrer Steuerlast. Durch unsere persönliche Betreuung erhalten Sie als unser Mandanten schnell und direkt die gewünschten Informationen.
Darüber hinaus sind wir durch kompetente Kooperationspartner aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Recht, Finanzen und Versicherungen in der Lage, auch spezielle Aufgaben zu lösen.
Bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden. Unter haushaltsnahen Dienstleistungen werde dabei Leistungen verstanden, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen…
Gewinne bleiben lediglich dann steuerfrei, wenn die insgesamt in einem Kalenderjahr erzielten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften weniger als 600 Euro betragen. Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres bzw. im Rahmen des Verlustrück- oder Vortrags steuermindernd verrechnet werden…
Ist das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit oder steht ein häusliches Arbeitszimmer nicht zur Verfügung, ist eine steuerliche Berücksichtigungder Aufwendungen für die betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung…